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Familie bekommt Wohnung nicht – Vermieter nennt kleines Kind als Grund

Schlüssel für neue Wohnung
Eine Wohnung finden ist für viele Menschen schwer genug - mit kleinem Kind oftmals noch schwieriger (Symbolbild)
© Bigstock / Boris Ipatov

Garmisch-Partenkirchen – Ein junges Elternpaar fand nach langem Suchen eine passende Wohnung in der Heimatstadt der Mutter. Doch es folgte die Absage – mit einer fragwürdigen Begründung: Der Vermieter nannte das kleine Kind der Familie als Grund für die Ablehnung.

Vermieter nennt Kind als Grund für Absage

In Garmisch-Partenkirchen lässt es sich gut leben: direkt an den Alpen und umgeben von viel Grün und frischer Luft. Doch allzu viele Wohnungen gibt es in der begehrten bayerischen Kreisstadt nicht auf dem Markt. Das musste auch eine dreiköpfige Familie erfahren, die monatelang eine Vier-Zimmer-Wohnung in der Heimat der jungen Mama suchte.

Als diese endlich gefunden war und für die Familie auch bezahlbar gewesen wäre, kam die Absage des Hausverwalters. Ihn zitiert die geschockte Mama gegenüber dem „Münchner Merkur“ mit den Worten: „Ihr Kind ist zu klein.“

Begründung des Vermieters nicht anfechtbar

Die Familie ließ sich die Begründung sogar noch schriftlich geben. Sinngemäß, so erzählt es der Vater in dem „Merkur“-Artikel, habe in der Mail gestanden, dass der Vermieter zwar grundsätzlich nichts gegen kleine Kinder habe – aber die Wohnung wolle er lieber an jemanden mit einem mindestens zehn Jahre alten Kind vergeben.

Natürlich ärgerte sich die Familie über diese Aussage und fragte bei einer Rechtsschutzversicherung nach, ob das juristisch haltbar ist. Das Ergebnis: Eine solche Aussage ist nicht anfechtbar und völlig in Ordnung.

: Wohnungskauf für junge Familien

Sind Babys wirklich lauter als große Kinder?

Für die junge Familie aus Garmisch-Partenkirchen ändert das nichts am diskriminierenden Ton der Aussage. Das Elternpaar kann nicht verstehen, dass ihnen eine Wohnung verwehrt wird, weil sie ein kleines Kind haben. „Wir sind in der glücklichen Lage, dass es nicht am Geld scheitert“, so die Mutter gegenüber dem Münchner Merkur. Aber dafür am Kind? Sie verweist darauf, dass Babys keineswegs immer schreien und dass Zwölfjährige dafür gerne mal laut Musik hören oder Türen knallen.

Sie sagt aber auch: „Wir sind bei Weitem kein Einzelfall.“ Als die Familie ihre Erfahrung in einer Facebook-Gruppe teilte, meldeten sich demnach zahlreiche andere Mütter aus der Region und schilderten ihnen ganz ähnliche Erfahrungen. Einer Mutter sei sogar gesagt worden, dass sie mit zwei Hunden die Wohnung bekommen hätte – aber nicht mit einem Kind. Ein anderer Vermieter habe ihr mitgeteilt, dass der Hausfrieden mit einem kleinen Kind nicht gewahrt werden könne.

Immerhin gab es nach der schlimmen Erfahrung bei der Wohnungssuche noch ein kleines „Happy End“ für die junge Familie: Sie fand schließlich doch eine Wohnung – wenn auch nicht in Garmisch-Partenkirchen, wo die Familie der Mutter lebt und wo sie sich langfristig niederlassen wollten. Sie wohnen jetzt ein gutes Stück entfernt in Murnau, aber dafür bei einem sehr freundlichen Vermieter.

Quellen

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