Gymnasiast verweigert seit Herbst 2021 Unterricht
Ein 15-jähriger Schüler aus Düsseldorf verweigert seit Herbst 2021 den Präsenzunterricht – aus Angst vor Corona. Laut ihm und seiner Mutter sei ein Schulbesuch mit nicht hinnehmbaren Gesundheitsgefahren verbunden.
Bereits Ende 2021 wurden ihre Anträge auf eine Befreiung vom Präsenzunterricht abgelehnt, denn weder der Gymnasiast noch dessen Mutter gehören einer Risikogruppe an und sind daher auch nicht in hohem Maß gefährdet.
Jetzt wurde die Mutter von der Bezirksregierung Düsseldorf dazu aufgefordert sicherzustellen, dass ihr Sohn am Unterricht teilnimmt. Denn der 15-Jährige war weiterhin nicht erschienen.
Kommt er nicht wieder, muss die Mutter 2500 € Strafe zahlen
Falls er weiterhin zu Hause bleibt, wurde ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 2500 € angedroht. Den Eilantrag der Mutter lehnte die Behörde ab.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erlaubt der Bezirksregierung in diesem Fall, eine Geldstrafe zu erlassen, wenn Mutter und Sohn nicht der Aufforderung nachkommen und der Schüler wieder am Präsenzunterricht teilnimmt.
Die Begründung: Da keiner von beiden zu einer Risikogruppe gehört, könne das Risiko getragen werden. Außerdem beruht die Entscheidung auf der gesetzlich verankerten Verantwortung von Eltern, ihr schulpflichtiges Kind regelmäßig am Unterricht teilnehmen zu lassen.