Personalmangel sei kein Grund, Eltern einen Kitaplatz zu verweigern
Der Verwaltungsgerichtshof (VHG) Baden-Württemberg in Mannheim gab am Dienstag bekannt, dass fehlende Kita-Kapazitäten infolge von Personalmangel kein Grund sind, Eltern einen Kitaplatz zu verweigern. Gemeinden könnten zur Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs im Einzelfall auch zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigungen zur Überbelegung erteilen, so der bekannt gegebene Beschluss (Az.: 12 S 2224/22).
Beantragung für einen Kitaplatz schlug fehl
Dieser Beschluss wurde durch einen Streitfall von berufstätigen Eltern ins Rollen gebracht, die vergeblich für ihre Tochter (4) einen Kitaplatz gesucht und beantragt hatten.
Daraufhin suchten sich die Eltern Hilfe bei einem Rechtsbeistand. Die Anwälte beantragten dann beim zuständigen Kreis Böblingen die Zuweisung eines Platzes für rund fünf Stunden Betreuung ihrer Tochter. Die Kita sollte dazu noch bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in weniger als 30 Minuten zu erreichen sein.
Landkreis lehnt Beantragung durch Personalmangel ab
Doch der Landkreis lehnte diesen Anspruch wegen Personalmangels in den Kitas ab. Man verwies auf die „Kapazitätsauslastung“, die momentan überall herrsche.
Daraufhin entschied der VGH, dass der Anspruch auf einen Kitaplatz „über eine zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung zur Überlegung im Einzelfall“ gestellt werden müsse.
Landkreis müsse ein Betreuungsangebot stellen
Zwar erkannte der Mannheimer Richter die Schwierigkeiten an, die bei der Bereitstellung solcher Kitaplätze entstehen könnten. Allerdings seien Personalmangel und andere Schwierigkeiten kein Grund, diese nicht zu erfüllen – vor allem wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht. Eine Überbelegung sei möglich.
Da das Gesetz keinen Kapazitätsvorbehalt vorsehe, müsse der Landkreis ein Betreuungsangebot zur Verfügung stellen.
Wie das in anderen Bundesländern in naher Zukunft gehandhabt wird, ist noch unklar. Möglich, dass das Mannheimer Urteil Vorbildfunktion für ähnliche Fälle in anderen Kommunen bekommt.