Gerichtsurteil: Mädchen darf ihren Namen ändern
Wie das Verwaltungsgericht in Göttingen urteilte, darf ein junges Mädchen ihren Vornamen ändern. Weil sie genauso wie ein bekannter Sprachassistent heißt, sei das Kind erhöhtem Mobbingpotenzial ausgesetzt. Das berichtet das Gericht in einer Pressemitteilung. Ob es sich bei dem Namen des Mädchens etwa um Alexa oder Siri handelt, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Die Eltern des Vorschulkindes argumentierten, dass ihre Tochter extrem unter den Hänseleien anderer Kinder leide. Ganz ändern wolle die Familie den Namen allerdings nicht. Lediglich einen zusätzlichen Vornamen klagten die Eltern für das Mädchen ein.
Während des Verfahrens sollen die Eltern diverse Situationen dargestellt haben, in denen ihre Tochter Belästigungen und Mobbing aufgrund ihres Namens ausgesetzt war. Immer wieder sollen andere Menschen ihr Befehle erteilt haben, wie bei der Nutzung des digitalen Sprachassistenten.
Prozess war der zweite Versuch
Der Prozess vor dem Göttinger Verwaltungsgericht war bereits der zweite Anlauf für die Familie, um den Namen des Mädchens zu ändern. Die zuständige Stadtverwaltung wies den Antrag auf Änderung zunächst ab.
Die Zuständigen der Stadt lehnten die Namensänderung ab, da die “seelische Belastung der Klägerin […] nicht durch ärztliche oder psychologische Gutachten belegt” sei, heißt es in der Mitteilung.
Vielmehr sei der Änderungswunsch auf “Reue der Eltern an der früheren Namensgebung und auf Mobbingbefürchtungen” zurückzuführen, so die Stadtverwaltung.
Das Verwaltungsgericht sah dies anders und gab den klagenden Eltern recht. Es müsse nicht erst so weit kommen, dass die psychischen Belastungen des Kindes zu einer zu behandelnden Krankheit heranwachsen.