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Stadt in Österreich will per „Hausordnung“ Kinderlärm auf Spielplätzen verbieten

Symbolbild: Wippe auf einem leeren Spielplatz
Besonders die Anwohner:innen würden sich von dem Lärm der Kinder gestört fühlen.
© Pexels / Mike Anderson

Mit fünf Regeln will die österreichische Stadt Wels mehr Lebensqualität für die Einwohner:innen. Eine davon lautet „Mach kan Lärm“ und richtet sich gegen lautstarke Kinder.

Selbstauferlegte Hausordnung

Die Stadt Wels ist mit etwa 63.000 Einwohnern die Zweitgrößte im Bundesland Oberösterreich. Denen will Bürgermeister Andreas Rabl nun mehr Lebensqualität bieten und hat sich und allen Bürgern und Bürgerinnen dafür eine eigene Hausordnung auferlegt, die er am Donnerstag (03.11.22) in Wels vorstellte.

Die fünf Regeln der Hausordnung befassen sich neben „Schmeiß richtig weg!“ und „Red ma Deutsch!“ auch mit zahlreichen Beschwerden wegen Ruhestörung. Um diesen entgegenzuwirken hat der Bürgermeister die Regel „Mach kan Lärm“ aufgestellt. Die richtet sich aber nicht nur gegen laute Musik, sondern vor allem gegen lautstark spielende Kinder.

Ruhestörung durch spielende Kinder

Besonders Bürger:innen, die nah an Spielplätzen und Parks wohnen, würden sich von dem Lärm der Kinder gestört fühlen. „Je näher zu Balkonen, desto mehr Beschwerden gibt es“, zitiert die österreichische Zeitung Puls 24 den Politiker. Auf der Website der Verwaltung wird von Lärm als krankmachendem Umweltfaktor gesprochen und die Geräusche schreiender Kinder mit der Lärmbelästigung durch Rasenmähen, laute Musik oder Türenknallen gleichgesetzt.

Klare Regelung in Deutschland

In Deutschland gab es bislang keine Regel, die Kindern das laute Spielen und Toben verbietet. Im Gegenteil: 1993 entschied der Bundesgerichtshof, dass lautes Spielen „als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens“ grundsätzlich hinzunehmen ist. Zusätzlich stuft das Bundesimmissionsschutzgesetz den Geräuschpegel von Kinderspielplätzen, Parks und Co. als unschädliche Umwelteinwirkung ein.

Auch bei uns haben öffentliche Spielplätze und frei zugängliche Einrichtungen meistens eine zeitliche Begrenzung. Auf Spielplätzen dürfen Kinder bis 20 Uhr toben und laut sein und damit müssen die Anwohner:innen im Normalfall zurechtkommen. Ob und wie sich die selbstauferlegten Regeln in Wels umsetzten lassen, bleibt abzuwarten.

Quellen

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