Ein Fall von Altersdiskriminierung?
Die Familie wollte bereits 2016 mit ihren fünf Kindern in einem Adults-Only-Hotel in Bad Saarow übernachten. Die Hotelbetreiber:innen wiesen die Anfrage ab und verwiesen darauf, dass sie nur Gäste ab 16 Jahren beherbergen.
Das stieß bei der Mutter der Kinder auf Unverständnis und sie zog vor Gericht. Ihre Klage stützte sie auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und forderte eine Entschädigung. Das berichtet der MDR.
Gerichtsurteil zugunsten des Hotels
Die Klage ging vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dieser entschied am 27.05.22 zugunsten der Hotelbetreiber:innen.
Zwar würden die Kinder wegen ihres Alters benachteiligt werden, aber diese Benachteiligung sei gerechtfertigt. Denn das Hotel sei besonders auf Entspannung und eine ruhige Atmosphäre ausgelegt. Eine Familie mit fünf Kindern abzulehnen, läge im Rahmen des unternehmerischen Handlungsspielraums, heißt es in einer Pressemitteilung.
Das Gericht war außerdem der Meinung, dass die Familie nicht auf die angebotenen Leistungen des Wellnesshotels angewiesen war. Sie hätten das Hotel aufgrund eines früheren Besuches und den guten Bewertungen gebucht. Für die Übernachtung als Familie hätte es in der Region aber durchaus vergleichbare Angebote gegeben.
Die Klage war bereits in den Vorinstanzen gescheitert und der Bundesgerichtshof wies auch die Revision zurück.