Sorge vor Kälte-Winter in der Schule: Elternverband fordert Regeln für „kältefrei“

Ein Schüler mit warmer Jacke im Winter macht Hausaufgaben
Mit warmer Jacke in der Schule: Müssen Schüler auch diesen Winter wieder frieren?
© Bigstock / OlgaMir

Nordrhein-Westfalen: Stoßlüften wegen der nächsten Corona-Welle und gleichzeitig weniger heizen wegen der Energiekrise: Müssen die Kinder im kommenden Winter in den Schulen frieren? Die Landes-Elternvertretung von NRW fordert jetzt klare Regeln, ab wann für Schüler „kältefrei“ gelten muss.

Nach 2021 der nächste Kälte-Winter in den Schulen?

Schon im letzten Winter war es bundesweit in vielen Klassenzimmern oft sehr kalt. Die Corona-Welle machte regelmäßiges Stoßlüften erforderlich, sodass in manchen Räumen Temperaturen von unter 10 Grad über längere Zeiträume gemessen wurden.

Die Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW (Leis) verlieh einer Schule in Bochum sogar den Anti-Preis für das kälteste Klassenzimmer. Eisige -0,3 Grad Celsius waren dort zeitweilig gemessen worden.

Dieses Jahr steht erneut ein Corona-Winter vor der Tür, zu dem sich die Energiekrise gesellt. Heizen ist so teuer wie nie zuvor und zudem seit 1. September auch nicht mehr überall beliebig erlaubt: Eine neue Bundesverordnung schreibt für öffentliche Gebäude und bestimmte Branchen vor, dass auf maximal 19 Grad Celsius geheizt werden darf.

Hohe Energiekosten machen auch vor Schulen nicht Halt

Zwar sind Schulen, wie auch Kitas und medizinische Einrichtungen, von der Energiesparverordnung ausgenommen. Doch viele Eltern treibt trotzdem die Sorge um, dass Klassenräume wegen den hohen Kosten nur noch sehr spärlich beheizt werden könnten. Hinzu kommt das Stoßlüften, das spätestens ab November eisige Luft in die Klassenzimmer befördern dürfte.

Die NRW-Landeselternschaft fordert deshalb in einer Stellungnahme konkrete Regelungen zum Schutz der Kinder. Konkret soll festgelegt werden, ab wann es „kältefrei“ geben soll.

Klare Temperatur-Regeln für „kältefrei“ gefordert

„Wir brauchen klare Regeln, ab welcher Temperatur über einen gewissen Zeitraum in konkreten Klassenräumen der Unterricht untersagt wird“, heißt es in der Stellungnahme, aus der die „WAZ“ zitiert.

Leis-Vorstand Steffen Bundrück ergänzt:

„Uns ist bewusst, dass die Städte die Last des Heizens kaum selbst stemmen können. Wenn aber Schülerinnen und Schüler schon zu Hause keine warme Wohnung haben, sollten sie sich zumindest in der Schule bei angemessenen Temperaturen aufhalten können.“

Die Regelungen für „kältefrei“ müsste der Landtag von Nordrhein-Westfalen beschließen. Einheitliche Regelungen für das ganze Bundesgebiet sind hier nicht zu erwarten – die gibt es auch beim umgekehrten Fall „hitzefrei“ nicht. Bildung ist in Deutschland Ländersache.

Quellen