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Wann darf ich ein Kind aus einem überhitzten Auto befreien?

Kind sitzt im Auto
Was muss ich tun, wenn ich ein Kind im überhitzten Auto sehe?
© Pixabay/ rhonda_jenkins

Besonders in den Sommermonaten häufen sich Berichte über Kinder, die in überhitzten Autos an einem Hitzetod gestorben sind. Aber was kannst und darfst du tun, wenn du ein Kind in einem Auto siehst? Wir klären die rechtlichen Grundlagen.

Im Sommer wird das Auto zur Hitze-Falle

Schnell mal in den Supermarkt laufen und eine Kleinigkeit besorgen, während das Baby im Kindersitz schläft. Das hört sich für viele Eltern unproblematisch an – dass sich ein Auto innerhalb von wenigen Minuten auf lebensgefährliche Temperaturen erhitzen kann, ist ihnen nicht bewusst.

Übrigens: Auch wenn das Fenster einen Spalt offen ist, heizt sich der Innenraum des Autos schnell auf.

Deswegen häufen sich im Sommer auch die Nachrichten über Kinder, die an einem Hitzetod gestorben sind (auch wir berichteten).

Wie schnell die Temperaturen in einem Auto ansteigen können, zeigen wir dir im Video.

Was sollte ich tun, wenn ich ein Kind in einem überhitzen Auto sehe?

Wenn du im Sommer ein Kind in einem Auto siehst, solltest du auf jeden Fall handeln – aber wie? Zuerst solltest du immer schauen, ob das Kind auf dich reagiert. Klopfe zum Beispiel an die Scheibe.

Wenn das Kind reagiert

Wenn das Kind reagiert und nicht mitgenommen wirkt, solltest du den Fahrzeughalter ausfindig machen. Behalte dabei die Situation im Auto aber immer im Blick – sie kann sich schnell ändern.

Am besten bittest du umstehende Menschen um Hilfe.

Wenn das Kind nicht reagiert

Wenn das Kind nicht reagiert oder sehr mitgenommen wirkt, ist schnelles Handeln wichtig. Wähle den Notruf unter der Nummer 112.

In besonders kritischen Fällen solltest du das Kind selbst aus dem Auto befreien – hier musst du die Scheibe (am besten die, neben der das Kind nicht sitzt) einschlagen.

: Hinweis

Übrigens besteht hier sogar die gesetzliche Pflicht zum Helfen. Nach § 323c StGB machst du dich tatsächlich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn du im Notfall keine Hilfe leistest.

Bis die Polizei eingetroffen ist, liegt diese Pflicht also bei dir.

Kind aus Auto befreien: Ist das Sachbeschädigung?

Eine Scheibe einschlagen, um ein Kind aus einem heißen Auto zu befreien – davor schrecken viele Menschen zurück aus Angst, sie könnten wegen Sachbeschädigung angezeigt werden.

So erging es einem Mann auf der Ostseeinsel Fehmarn. 2020 wurde gegen ihn eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstattet, weil er eine Scheibe eingeschlagen hat, um ein Baby aus einem Auto zu befreien.

: Strafanzeige wegen Sachbeschädigung

Dieser Fall ist jedoch eher eine Ausnahme – der Mann hatte wohl zu voreilig gehandelt und die Scheibe eingeschlagen, obwohl es dem Baby noch gutzugehen schien. In diesem Fall ist das Einschlagen der Scheibe tatsächlich Sachbeschädigung.

Generell gilt aber: Wenn es sich um einen Notfall handelt (das Kind also klar gefährdet ist und die Polizei zu lange braucht) darfst du eine Scheibe einschlagen. Hier greift der sogenannte Notstands-Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch. (§ 228 BGB)

Dieser erlaubt das Beschädigen fremden Eigentums, wenn dies notwendig ist, um Dritte zu schützen.

Wenn es dem Kind im Auto sichtlich schlecht geht und du die Scheibe einschlagen musst, kannst du die Situation auch mitfilmen – so kannst du später einfach beweisen, dass es sich um einen Notfall gehandelt hat. Das lohnt sich vor allem, wenn keine anderen Menschen in der Nähe sind, die später Zeugen sein könnten.

Egal ob ansprechbar oder nicht – wenn du ein Kind alleine in einem Auto siehst und den Fahrer nicht ausfindig machen kannst, kannst du den Notruf 112 wählen. Hier kannst du dich dann auch beraten lassen, wie du vorgehen solltest.

Quellen

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