Kinderbonus als Teil des Entlastungspakets für Familien
Ende April hat die Bundesregierung das zweite Entlastungspaket für Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. Ein wichtiger Baustein davon ist – neben der Energiepauschale und dem 9-Euro-Ticket – der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro.
Er soll „zur Abfederung besonderer Härten für Familien aufgrund gestiegener Energiepreise“ als Einmalzahlung im Juli ausgeschüttet werden.
Wie und wann wird der Kinderbonus 2022 ausgezahlt?
Der Kinderbonus kommt zusammen mit dem Kindergeld für Juli auf das Konto. Das Kindergeld wird also einmalig um 100 Euro angehoben.
Den genauen Zeitpunkt hat die Bundesregierung noch nicht mitgeteilt. In einer Vorab-Information heißt es:
„Die Auszahlung soll zeitnah zu den Auszahlungsterminen des Kindergelds für den Monat Juli 2022 erfolgen“
Diese sind laut der Bundesagentur für Arbeit folgende:
- Auszahlungstermin Kindergeld-Endziffer 0: 5. Juli
- Auszahlungstermin Kindergeld-Endziffer 1: 6. Juli
- Auszahlungstermin Kindergeld-Endziffer 2: 7. Juli
- Auszahlungstermin Kindergeld-Endziffer 3: 8. Juli
- Auszahlungstermin Kindergeld-Endziffer 4: 11. Juli
- Auszahlungstermin Kindergeld-Endziffer 5: 12. Juli
- Auszahlungstermin Kindergeld-Endziffer 6:13. Juli
- Auszahlungstermin Kindergeld-Endziffer 7: 15. Juli
- Auszahlungstermin Kindergeld-Endziffer 8: 18. Juli
- Auszahlungstermin Kindergeld-Endziffer 9: 19. Juli
Wer bekommt den Kinderbonus von 100 Euro?
Alle Eltern von Kindern, die im Jahr 2022 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld haben, erhalten den Bonus – und zwar für jedes Kind einzeln. Die Auszahlung erfolgt automatisch, man muss den Kinderbonus also nicht beantragen.
Bei getrennt lebenden Eltern erhält der Elternteil, der ansonsten immer das Kindergeld ausgezahlt bekommt, auch den Bonus aufs Konto.
Übrigens: Für Kinder, die erst dieses Jahr geboren wurden oder noch werden und für die Eltern noch keinen Kindergeldbescheid erhalten haben, gilt: Sobald Kindergeld beantragt wurde, wird auch der Kinderbonus ausgezahlt.
Auch wichtig zu wissen: Gutverdiener profitieren von der Einmalzahlung weniger – denn das einmalig erhöhte Kindergeld wird, wie schon der Sonderbonus in den Jahren 2021 und 2021, auf den Kinderfreibetrag angerechnet.