Kindergrundsicherung kommt: Bundesregierung plant 2,4 Milliarden Euro dafür ein

Kindergrundsicherung: Geld in einem Glas
Die Kindergrundsicherung soll staatliche Hilfen besser zugänglich machen.
© Unsplash/ Roman Wimmers

2025 löst die Kindergrundsicherung das bekannte Modell des Kindergeldes ab – Familien soll es damit einfacher gemacht werden, Hilfen zu beantragen. Über die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel waren sich Familienministerin Lisa Paus und Finanzminister Christian Lindner lange uneinig. Jetzt gibt es eine Entscheidung – und die liegt weit unter den ursprünglichen Forderungen von Paus.

Endlich eine Einigung: Bundesregierung plant 2,4 Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung ein

Wie aus einem aktuellen Einigungspapier der Ampelkoalition hervorgeht, plant die Bundesregierung rund 2,4 Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung im Einführungsjahr (2025) ein. Bei steigender Inanspruchnahme gehen die Politiker auch von einer Steigerung der Kosten aus – das erklärte Paus bei einer Pressekonferenz am 28. August.

Finanzierung liegt deutlich unter Paus‘ Forderungen

Monatelang hatten die Grünen und die FDP über die Finanzierung des Kindergeldes gestritten. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) wollte eine Finanzierung von 12 Milliarden Euro pro Jahr. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hingegen 2 Milliarden.

In einem Interview mit der „Bild am Sonntag“ verwies Lindner Anfang April 2023 darauf, dass die Bundesregierung durch die Erhöhung des Kindergelds auf 250 Euro bereits viel für Familien getan habe: „Das Wesentliche für die Kindergrundsicherung ist damit finanziell getan“, so Lindner. Er sehe andere Ansätze zur Bekämpfung der Kinderarmut.

Die vorläufige Summe von 2,4 Milliarden Euro liegt damit deutlich hinter den Forderungen von Paus. In den Verhandlungen hat sie laut Medienberichten nach und nach zurückgeschraubt.

Kindergrundsicherung: Was steckt dahinter?

In Deutschland steigt die Kinderarmut – das ist der Bundesregierung natürlich ein Dorn im Auge. Zwar gibt es in Deutschland viele Leistungen, die Familien in Anspruch nehmen können, aber: verschiedene Leistungen müssen jeweils in unterschiedlichen Behörden beantragt werden. Das führt dazu, dass viele Familien gar nicht alle Ansprüche geltend machen. Mit der Kindergrundsicherung soll dieses Problem behoben werden.

Alle Hilfsgelder gebündelt

In der Kindergrundsicherung sollen alle bisherigen Leistungen für Kinder, wie zum Beispiel das Kindergeld, der Kinderzuschlag und der Kinderfreibetrag, gebündelt werden. Das soll es für Familien übersichtlicher machen. Durch ein Online-Portal soll der Antrag außerdem einfacher gestellt werden können. Zudem ist geplant, dass Eltern keine Einkommensnachweise mehr erbringen müssen. Die entsprechenden Informationen sollen direkt vom Finanzamt an die Kindergrundsicherungsstelle gegeben werden.

Kindergrundsicherung: Wie viel Geld gibt es?

Nach den aktuellen Plänen soll die Kindergrundsicherung aus zwei Teilen bestehen: dem Kindergarantiebetrag und dem Zusatzbetrag.

Der Kindergarantiebetrag wird dem jetzigen Kindergeld entsprechen.

Neben dem Grundbetrag soll es auch einen Zusatzbetrag geben – dieser soll zum Beispiel eine Kinderwohnkostenpauschale oder eine Pauschale für Bildung und Teilhabe enthalten.

Der Zusatzbetrag zur Kindergrundsicherung ist, anders als der Grundbetrag, vom Einkommen der Eltern abhängig. Hier gilt dann: Je höher das Einkommen, desto weniger Geld gibt es. Ab einer Obergrenze gibt es gar nichts mehr – diese Grenze steht aktuell aber noch nicht fest.

Wer hat Anspruch auf das Geld?

Genau wie das Kindergeld soll es auch die Kindergrundsicherung von der Geburt bis zum Alter von 18 Jahren geben. Auszubildende bekommen Geld bis zum 25. Geburtstag – Studierende werden noch zwei Jahre länger unterstützt.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Eckpunktepapier wird im nächsten Schritt an Bund und Länder gehen. Wie Lindner in der Pressekonferenz erklärte, will die Ampelkoalition „sehr genau hören, was Länder und Gemeinden sagen und wie wir gemeinsam dieses sehr wichtige zentrale Vorhaben umsetzen.“

Quellen