Aus für den Kinderreisepass: Ab 2024 benötigen Kinder ein anderes Dokument

Mädchen hält Kinderreisepass in der Hand
Den eigenen Kinderreisepass wird dieses Mädchen ab 2024 nicht mehr benötigen
© Bigstock / romrodinka

Der Kinderreisepass in seiner jetzigen Form wird 2024 abgeschafft. Das hat der Bundestag mehrheitlich beschlossen. Satt dessen benötigen Kinder dann elektronische Reisepässe mit längerer Gültigkeitsdauer. Was Eltern dazu wissen müssen – ein Überblick über die neuen Regelungen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab 2024 benötigen auch Kinder und Babys für Auslandsreisen einen normalen Reisepass.
  • Der bisherige Kinderreisepass wird abgeschafft.
  • Der Reisepass ist sechs Jahre gültig und wird weltweit akzeptiert – ist aber teurer als der Kinderreisepass.

Kinderreisepass wird abgeschafft: Ampelkoalition beschließt sein Aus

Bisher benötigen Kinder unter 12 Jahren für Reisen ins Ausland einen Kinderreisepass. Dessen Gültigkeit beträgt wegen EU-Richtlinien seit Anfang 2021 nur noch ein Jahr – er muss also jedes Jahr verlängert werden, wenn eine Reise ins Ausland ansteht. Dies ist jedes Mal mit Kosten verbunden und höchstens fünfmal möglich.

Damit soll ab dem Jahr 2024 Schluss sein. Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP die Abschaffung des Kinderreisepasses in seiner jetzigen Form beschlossen.

Reisepass für Kinder ist länger gültig und wird weltweit akzeptiert

Ab kommendem Jahr benötigen Kinder einen normalen Reisepass mit elektronischem Chip, so wie Erwachsene auch. Dies gilt für Kinder jeden Alters, also auch Säuglinge oder Babys. Gegenüber dem Kinderreisepass bietet dieses Dokument einige Vorteile:

  • Der Reisepass ist sechs Jahre gültig
  • Er ist biometrisch
  • Er ist auch außerhalb der EU gültig – bislang wurde der Kinderreisepass im Nicht-Europäischen Ausland nicht anerkannt und man benötigte zusätzlich den Reisepass
  • Bei Reisen in die USA entfällt das Visum, da die Dokumente auf den Chip geladen werden können.

Mögliche Nachteile gegenüber dem Kinderreisepass

So sinnvoll diese Flexibilität auf den ersten Blick auch ist, so müssen Eltern aber einige Sachen beachten, die als Nachteil gegenüber der bisherigen Regelung gewertet werden können.

  • Die Beantragung des Reisepasses kostet 37,50€ – beim Kinderreisepass waren es 13€ plus 6€ für jede Verlängerung pro Jahr.
  • Die Gültigkeit beträgt nur dann 6 Jahre, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht entscheidend ändert. Wer für sein Baby einen Reisepass beantragt, wird diesen also nicht 6 Jahre lang nutzen können.
  • Üblicherweise dauert die Erstellung eines Reisepasses länger als die eines Kinderreisepasses.

Die Kosten für einen Reisepass sind also nur dann geringer als die für einen Kinderreisepass mit fünfmaliger Verlängerung, wenn der Reisepass tatsächlich sechs Jahre lang gültig ist.

Für Reisen innerhalb der EU genügt theoretisch auch ein normaler Personalausweis anstatt eines Reisepasses. Dieser ist mit 22,80€ in der Beantragung etwas günstiger und kann in Sonderfällen auch für jüngere Kinder ausgestellt werden. Vorgeschrieben ist er erst ab 16 Jahren.

Quellen