Schwangere durfte auf Malta nicht abtreiben – trotz Lebensgefahr
Der Fall hatte international für Aufsehen gesorgt: Die US-Amerikanerin Andrea Prudente war in der 16. Woche schwanger, als sie während ihres Malta-Urlaubs mit schweren Komplikationen ins Krankenhaus musste. Dort stellten die Ärzte fest, dass das Baby keine Überlebenschancen mehr hatte.
Jedoch: Eine Abtreibung durfte das Klinikum nicht vornehmen. Denn die strengen Abtreibungsgesetze auf Malta ließen das nicht zu, solange noch ein Herzschlag des Babys feststellbar war. Andrea Prudente musste in der Folge auch um ihr eigenes Leben fürchten, die Gefahr einer Blutvergiftung war hoch.
US-Touristin verklagte maltesische Regierung
Schließlich gelang es der Amerikanerin, sich über ihre Versicherung nach Mallorca ausfliegen zu lassen. Dort wurde der Eingriff dann vorgenommen.
Doch Prudente und ihr Partner wollten den schrecklichen Fall nicht einfach zu den Akten legen. Sie verklagten die maltesische Regierung wegen Verletzung ihrer Menschenrechte. Die Beweisaufnahme laufe noch, sagt Prudentes Anwältin gegenüber dem „Stern“.
Schon direkt nach dem Drama um Andrea Prudente hatte es Proteste gegen die strengen Abtreibungsgesetze in dem EU-Land gegeben – sowohl international als auch auf Malta selbst. Die maltesische Regierung hatte damals angekündigt, die Rechtslage überprüfen zu wollen.
Abtreibung bei Lebensgefahr für Mutter künftig erlaubt
Am Montag hat die Regierung in Valletta einen Gesetzentwurf vorgelegt: Künftig soll in Fällen, in denen die Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist, eine Abtreibung erlaubt sein. Ein wichtiger Schritt, den viele Aktivisten begrüßen – der aber letztlich doch nur eine kleine Änderung darstellt.
Denn Schwangerschaftsabbrüche nach Vergewaltigung oder Inzest sollen auf Malta weiterhin verboten bleiben. Schwangere dürfen also nach wie vor nicht selbst über ihren Körper entscheiden und die Abtreibungsgesetze bleiben strenger als in anderen Teilen der EU.