Masernimpfung ist ab jetzt Pflicht
Kinder, die nach dem März 2020 in einen Kindergarten oder eine Kita aufgenommen wurden, mussten bereits einen Nachweis über die Masern-Impfung vorlegen. Mit dem 01.08.2022 endete nun auch der Zeitraum, in dem bereits zuvor betreute Kinder und die Mitarbeiter:innen der Einrichtungen ihre Nachweise nachreichen konnten.
Die Impfpflicht gegen Masern gilt für alle Gemeinschaftseinrichtungen. Das sind zwar vor allem Kitas, Kindergärten und Schulen, aber auch in Arztpraxen, Krankenhäusern und Unterkünften für Geflüchtete müssen die Mitarbeiter:innen und Kinder einen Nachweis über ihren Impfstaus erbringen. Das Gleiche gilt für die Betreuung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater.
Kinder, die nicht geimpft sind, können nun von der Betreuung ausgeschlossen werden. Das entscheidet allerdings nicht die Einrichtung, sondern das zuständige Gesundheitsamt im Einzelfall. Die Kita-Leitung ist verpflichtet, dem Amt zu melden, wenn kein Nachweis über den Impfstatus eines Kindes vorliegt.
Kein Ausschluss aus der Schule
Aufgrund der Schulpflicht können Kinder auch ohne gültige Masernimpfung nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden. Allerdings könnten die Eltern Bußgelder von bis zu 2500 Euro erwarten.
: Masern bei Babys & Kindern
Das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ soll insbesondere Kinder besser vor Masern schützen. Es gilt bereits seit dem 01.03.2020. Seitdem hatten Eltern Zeit, die Impfung nachzuholen oder einen Nachweis über den vorhanden Impfschutz in der Betreuungseinrichtung vorzulegen. Ursprünglich war die Frist für den 31.07.2021 angesetzt. Diese wurde durch die Corona-Pandemie aber zwei Mal verlängert.
Umstrittene Impfpflicht
Über eine Impfpflicht gegen Masern wurde bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes viel diskutiert. Ein Antrag von Impfgegnern, durch den das Gesetz für Kitas und Kindergärten aufgehoben werden sollte, wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Masernausbrüche in Deutschland
Laut der WHO müssen 95 Prozent der Kinder geimpft oder durch eine überstandene Erkrankung immunisiert sein, damit sich die Masern nicht weiter ausbreiten können. Bis dahin kommt es auch in Deutschland immer wieder zu Ausbrüchen.
Damit Kinder gegen die Masern geschützt sind, sind zwei Impfungen notwendig. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste Impfung im Rahmen der MMR-Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln für Kinder zwischen 11 und 14 Monaten. Zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat sollte dann die zweite Impfung folgen.
Auch allen Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, empfiehlt die STIKO die Impfung gegen Masern.