„Oben ohne“ auf dem Spielplatz: Mutter klagt ihr Recht ein

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Symbolbild
© Unsplash / Andrew Seaman

Berlin – Weil sie sich “oben ohne” sonnte, bekam die Berlinerin Gebrielle Lebreton 2021 einen Platzverweis auf einem Wasserspielplatz. Die Mutter fühle sich diskriminiert und forderte vor Gericht – was Männer dürfen, dürfte sie auch. Das Landgericht Berlin (LADG) wies ihre Klage jetzt allerdings zurück.

Spielplatz Besucher fühlten sich gestört

Die 38-Jährige Gebrielle Lebreton war im Juni 2021 mit ihrem kleinen Sohn auf dem Wasserspielplatz „Plansche“ im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick zu Besuch. Während ihr Sohn spielte, sonnte sich die Mutter „Oben-ohne“ auf ihrer Decke.

Durch dieses Verhalten fühlten sich andere Besucher gestört und Sicherheitsleute wurden dazu gerufen. Diese und zwei alarmierte Polizisten forderten die gebürtige Französin auf, ihre nackten Brüste zu bedecken. Allerdings weigerte sich diese – auch auf Nachdruck der Beamten.

Klägerin beruft sich auf das Antidiskriminierungsgesetz

„Ich fand das sehr diskriminierend“, sagte sie. Was Männer dürfen, sollte auch für sie als Frau kein Problem sein. Sie klagte gegen die Stadt Berlin und forderte mindestens 10.000 Euro Entschädigung. Lebreton beruft sich dabei auf das Berliner Antidiskriminierungsgesetz. Dieses Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen.

Klage wurde abgewiesen

Das Landgericht Berlin (LADG) wies die Klage am Mittwoch zurück. Laut der Deutschen Presseagentur würde aktuell noch keine Begründung für die Entscheidung vorliegen. Lebretons Anwältin, Leonie Thum, zeigte sich über das Urteil enttäuscht. „Das setzt ein schlechtes Zeichen für das LADG. Wir werden die Urteilsgründe abwarten und je nach Begründung das Urteil in jedem Fall anfechten. Ich sehe hier derzeit keinen überzeugenden Weg, die Klage abzuweisen.“

Es hätte anders laufen können

Für Thum liegt hier ganz klar ein Eingriff in die Grundrechte ihrer Mandantin vor. Statt Lebreton aufzufordern, ihren nackten Oberkörper zu bedecken, hätte die Sicherheitsleute sie bitten können, sich weiter von den gestörten Besuchern wegzusetzen.

Wasserspielplatzes ändert die Bekleidungsregel für Besucher

In der Zwischenzeit hat auf Empfehlung der Ombudsstelle der Wasserspielplatz Plansche die Bekleidungsregel in seiner Nutzungsordnung geändert.

Dort heißt es jetzt: „

„Die Badebekleidung muss die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken. Dies gilt für alle Geschlechter.“

Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan, somit ist auch Frauen das „Oben-ohne-Sonnen oder Baden“ erlaubt.

Zu der Zeit des Vorfalles mit Gabrielle Lebreton hat es noch keine Bekleidungsregel gegeben. Diese ist erst eingeführt worden und in diesem Jahr weiterentwickelt worden.