Aufhebung des Paragrafen 219a beschlossen
Der Bundestag hat heute (24.06.2022) die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Streichung des Gesetzesparagrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch. Nur die Union und AfD waren dagegen.
Das Werbeverbot glich einem Informationsverbot
Mit der Abschaffung des Paragrafen 219a wird das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Das bewirkte auch, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen zu der Behandlung öffentlich anbieten konnten. Zumindest nicht, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. In der Vergangenheit sind bereits mehrerer Gynäkolog:innen deswegen zu Geldstrafen verurteilt worden. Für viele Ärzte und Ärztinnen war der Paragrafen 219a daher vielmehr ein Informationsverbot.
Mit dem neuen Gesetzesentwurf sollen Ärztinnen und Ärzte auf ihrer Website nun frei darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie dafür anwenden. Auch Mediziner:innen, die zuvor auf Grundlage von Paragraf 219a verurteilt wurden, sollen rehabilitiert werden. Demnach sollen alle Urteile, die nach dem 3. Oktober 1990 gefällt wurden, aufgehoben werden. Noch laufende Verfahren werden eingestellt.
Frauen sollen fachkundige Beratung und Unterstützung erhalten
Ungewollt Schwangere könnten sich von nun an darauf verlassen, dass sie eine fachkundige Beratung und Unterstützung erhalten, erklärte Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) laut Zeit. Ein Schwangerschaftsabbruch solle nicht als Straftat, sondern als Gesundheitsleistung gesehen werden, so Paus weiter.
Union kritisiert den Beschluss scharf
Die Unionsfraktion übte dagegen scharfe Kritik an dem Beschluss: Nach Meinung von der Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), würde das „Lebensrecht des Kindes“ nicht ausreichend berücksichtigt. Sie warnte vor zukünftiger „proaktive Werbung im Internet“.
So soll die Werbung weiterhin reguliert werden
Um weiterhin Einfluss auf die Werbung zu Schwangerschaftsabbrüche zu haben, sieht der Regierungsentwurf vor, das sogenannte Heilmittelwerbegesetz zu erweitern. Das reguliert die Werbung von Medizinprodukten, Arzneimitteln und weitere Heilmitteln und Heilverfahren in Deutschland. Sie unterliegt verbindlichen Regeln. Im Gesetzesentwurf heißt es dazu: „Es gibt daher keine Anhaltspunkte, dass (…) werbende Handlungen für den straffreien Schwangerschaftsabbruch in einem Ausmaß erfolgen werden, das dem Schutz des ungeborenen Lebens zuwiderläuft.“
Der Bundesrat muss das Gesetz jetzt noch formal absegnen.