Wann macht man die J2-Untersuchung?
Eigentlich ist die J1, die bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gemacht werden kann, die letzte Vorsorgeuntersuchung für Teenager. Ärzte empfehlen nach der J1 auch die J2 durchzuführen. Die zusätzliche Vorsorgeuntersuchung ist für Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren gedacht.
Sind deine Kinder volljährig, sollten sie ihre Gesundheit übrigens weiterhin alle zwei Jahre kontrollieren lassen.
Ist die J2-Untersuchung Pflicht?
Nein, die U10, U11 und J2 sind alle freiwillige Zusatzuntersuchungen – trotzdem raten Ärzte dazu, sie durchführen zu lassen. Letztendlich liegt die Entscheidung allerdings bei deinem Kind. Du kannst zwar versuchen, es zu überzeugen, wenn es aber absolut nicht will, dann macht die Untersuchung wenig Sinn.
Was wird bei der J2 alles untersucht?
Körperliche Untersuchung
Wie immer untersucht dein Arzt das Kind von Kopf bis Fuß:
- Größe und Gewicht
- Blut- und Urinuntersuchung
- Blutdruck
- Hautbild
- Brust- und Bauchorgane
- Kopf
- Skelettsystem (Haltung und Fehlstellungen)
- Genitalien
- Hör- und Sehtest
Die Früherkennung von chronischen Erkrankungen wie Schilddrüsenerkrankungen oder Diabetes ist auch Teil der Untersuchung.
Zusätzlich kann ein Allergietest durchgeführt werden – er ist aber kein fester Bestandteil der J2. Besteht hier der Wunsch, solltest du das vorher mit dem Arzt besprechen.
Wie geht es dem Jugendlichen? Emotionale Untersuchung
Neben der körperlichen Untersuchung steht die mentale Gesundheit des Jugendlichen im Fokus. Der Arzt stellt deinem Kind Fragen zu verschiedenen Lebensbereichen und Gesundheitsverhalten, wie:
In Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es seit Oktober 2020 ein Mediensuchtscreening, das zur J1 und J2 angeboten wird.
Oft bekommt der Jugendliche schon vor der J2 einen Fragebogen zum Ausfüllen vom Arzt.
Beratungsgespräch
Dein Kind ist schon bald erwachsen – in diesem Alter beschäftigen es viele verschiedene Themen. Zum Beispiel:
- Berufswahl
- Freunde und Familie
- Sexualität und Partnerschaft
- Verhütung
Ein wichtiger Punkt der J2 ist ein Beratungsgespräch, bei dem der Jugendliche alle seine Fragen stellen kann. Der Arzt kann Tipps und Informationen geben, die bestimmte Entscheidungen beeinflussen können: Manche Krankheiten oder Allergien schließen bestimme Berufsfelder beispielsweise eher aus.
Dieses Beratungsgespräch kann auf Wunsch des Jugendlichen ohne die Eltern stattfinden – es gilt dann die ärztliche Schweigepflicht. Alles, was besprochen wird, bleibt also zwischen dem Jugendlichen und dem Arzt. Ausnahme: Sollte etwas gesagt werden, dass Hinweis darauf gibt, dass der Jugendliche sich selbst oder andere verletzen will.