„Mein Sohn ist ein Kann-Kind“ – Einschulung oder lieber warten?
Unser Sohn 1 war ein Kann-Kind – zumindest in unserem Bundesland. Außerdem ist er unser erstes Kind und das System Schule war für uns neu. Da fallen Entscheidungen schwer und trotzdem müssen Eltern sie treffen.
Einschulung:
Unser Sohn hat Mitte September Geburtstag. Er kam eine Woche vor seinem ersten Geburtstag in die Krippe und kam kurz vor seinem dritten Geburtstag in den Kindergarten. Nun ist er kein großes Kind, wodurch der Altersabstand bereits optisch auffällt.
Kinder, die zum Zeitpunkt des Stichtags der Einschulung noch fünf Jahre alt sind, aber noch im gleichen Jahr ihren Geburtstag feiern, sind sogenannte Kann-Kinder. Sie können schon mit fünf Jahren eingeschult werden. Die Schulpflicht gilt in Deutschland erst ab sechs Jahren – werden Kann-Kinder also nicht mit fünf eingeschult, müssen sie im nächsten Jahr eingeschult werden.
Hinter seinem manchmal großspurigen Auftreten versteckt sich ein unsicheres Kind, das sich sehr an anderen orientiert. Das ist jedoch erst eine Erkenntnis von mir aus den letzten Jahren und für die Entscheidung zum Schulstart kam sie zu spät.
Alter ist doch nur eine Zahl, oder?
In meiner gesamten Schulzeit war ich immer eine der Kleinsten und Jüngsten in meinem Jahrgang. Das hat mich nie gestört. Alter beeindruckt mich bis heute in keiner Weise, weil es nichts über die Erfahrung und die Verwertung von Erfahrungen aussagt. Es ist nur eine Zahl, so wie die körperliche Größe nur etwas Äußerliches ist. Für mich war es leider völlig abwegig, dass das für meinen Sohn anders sein könnte.
Ich habe auch die möglichen Unterschiede zwischen den Geschlechtern völlig außer Acht gelassen. Die meisten Jungen rangeln körperlicher als viele Mädchen. Wer immer der Kleinste ist, verliert und baut Frust auf. Natürlich ist das auch eine Typ-Sache und eine Frage der Klassenkonstellation.
Aber heute muss ich sagen, ich habe zu viel auf meine eigenen Erfahrungen und mein eigenes Wesen bei der Entscheidung für ein frühes Einschulen geschaut und zu wenig auf mein Kann-Kind.
Die Entscheidung: Wir lassen unser Kann-Kind einschulen
Für die – unerfahrenen – Erzieherinnen im Kindergarten war klar: Unser Kann-Kind gehört in die Schule. Er war sprachlich weit entwickelt, erzählte Geschichten mit Spannungsbögen, war aufgeweckt und neugierig. Dass er weder gerne malte, noch bastelte, störte weder uns noch den Kindergarten.
Beim Kinderarzt wurde über seine Verweigerung beim Malen gelacht. Vorschule oder Kindergartenschule fand bei uns im Kindergarten durch Personalknappheit nicht statt.
Bei der Schuleingangsuntersuchung im späten Frühjahr sprach die Amtsärztin mit uns über die motorischen Anforderungen in der Schule.
Da war es bereits zu spät, unsere Entscheidung zu revidieren.
Wir machten Schwungübungen, bastelten Burgen, um das Schneiden und Kleben zu üben und waren beide angestrengt davon. Ich, weil ich mir Sorgen machte, nicht genug für meinen Sohn getan zu haben. Mein Kann-Kind, weil er Basteln und Malen schlicht nicht mag.
Die Einschulung war für mein Kann-Kind ein Alptraum
Am Tag der Einschulung war unser Sohn sehr verängstigt. Im Klassenzimmer saß er an einem anderen Platz als am Probetag und nicht neben dem Mädchen, das er bereits kannte. Er hat sich an mir festgehalten und wollte nicht bleiben. Die Lehrerin war genervt, als ich sie darum bat, ihn zumindest für den Anfang neben seiner Bekannten sitzen zu lassen. Aber tatsächlich konnte ich dann gehen.
Die ersten Tage wusste ich von keinem Kind den Namen, aber von vielen das Alter. Außerdem gab es permanent Probleme. Unser Sohn war verunsichert und reagierte mit Aggressionen und Verweigerung. Zu Hause erzählte er kaum etwas.
Der erste Elternsprechtag: Mein Sohn der Totalverweigerer
An unserem ersten Elternsprechtag saßen uns die Lehrerinnen gegenüber und fragten, wie wir zu Bildung generell stehen würden, denn unser Sohn wäre ein Totalverweigerer und das müsste er ja irgendwoher haben.
Dass ich Germanistin bin, Bücher und Wissen liebe und mit Schreiben mein Geld verdiene, brachte sie zum Lachen.
Heute würde ich ein solches Gespräch anders führen:
- Ich würde nicht nur nachfragen, was wir zu Hause tun können, damit es besser wird.
- Ich würde auch nachfragen, wo die Lehrerinnen unseren Sohn pädagogisch abholen möchten.
- Ich würde nachfragen, welche Möglichkeit es darüber hinausgibt.
Damals habe ich mich als mütterliche Vollversagerin gefühlt.
Fakt ist, unser Kann-Kind kam in den letzten drei Jahren oft nach Hause und war überzeugt davon, dass er dumm ist. Er hat stets nur die Schüler gesehen, die besser und schneller sind als er. Das ließ sich auch mit vielen Gesprächen und begleiteten Aufgaben zu Hause nicht lösen.
Es war ein Auf-und-Ab. Mal hatte er gerade mit einem Schub zum Rest der Klasse aufgeholt und kam gut mit. Mal hatte er überhaupt keine Lust mehr auf Schule, weil er sowieso nichts könne.
Mehr Beratung für Eltern von Kann-Kindern bitte!
Wir haben mit dem frühen Einschulen für unseren Sohn die falsche Entscheidung getroffen.
Nach einigen Jahren Elternschaft bin ich mir sehr sicher, dass Eltern am Tag zig falsche oder halbrichtige Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Aber an den meisten Entscheidungen hängt nicht so viel dran.
Denke ich, dass alle Kann-Kinder generell lieber später eingeschult werden sollten? Nein, ich finde Sommerkinder können bitte auch im Sommer ihres sechsten Geburtstages eingeschult werden und nur mit einem triftigen Grund erst mit sieben in die Schule kommen.
Dieser breite Altersrahmen erschwert es nämlich in den ersten Klassen!
Zwischen unserem Sohn und einigen Mitschülern lag mehr als ein Jahr Altersunterschied. Vielleicht gibt es Geburtstagskinder im späten Sommer oder Herbst, die prima in der Schule zurechtkommen.
Wir haben zu meiner großen Erleichterung kein weiteres Kann-Kind mehr. Vor dieser Entscheidung möchte ich nie wieder stehen.
Ich glaube, dass der Einschulungstermin bei Kann-Kindern weniger eine alleinige Entscheidung der Eltern sein sollte. Mehr professionelle Beratung durch wohlwollende Experten wäre in kniffligen Fällen für alle Seiten gut.
Hätten wir erfahrenere Erzieherinnen gehabt, wäre die Kommunikation zwischen Grundschullehrern und Erziehern besser oder wäre der Termin bei der Amtsärztin früher gewesen – uns wären drei Jahre Auf-und-Ab und einige Einschnitte im Selbstbewusstsein unseres Sohnes erspart geblieben.
Mittlerweile wurde das in unserem Bundesland geändert. Es wird früher geschaut und es wird mehr beraten.
Was ich mir für mein Kann-Kind wünsche!
Unser Sohn wird nach den Sommerferien und nach dem Corona-Chaos in der dritten Klasse bleiben.
Ich wünsche mir für ihn, dass er sich nicht mehr als Versager wahrnimmt und sich sein Verhältnis zum Lernen mit Unterstützung verbessert. Außerdem hoffe ich, dass er sich weniger strecken muss und dadurch Entspannung zurück in seinen Alltag kommt. Und ich hoffe, dass er und ich mir die falsche Entscheidung eines Tages verzeihen, weil sie sein Selbstverständnis nicht dauerhaft prägt.
Tabelle: Stichtag Einschulung in den Bundesländern
Früher gab es in Deutschland einen einheitlichen Stichtag (den 30. Juni). Alle Kinder, die bis dahin sechs Jahre alt waren, wurden nach den Sommerferien eingeschult. Seit 1997 sind die Stichtage für die Einschulung in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
In unserer Tabelle findest du einen Überblick über alle Bundesländer:
Bundesland | Stichtag Einschulung |
Baden-Württemberg | Der Stichtag wird seit 2020 vom 30. September vorverlegt. Im Jahr 2021/22 ist es der 31. Juli. Und ab 2022/23 ist der Stichtag der 30. Juni. |
Bayern | Kinder, die zwischen 1. Juli und 30. September 6 Jahre alt werden, werden eingeschult. |
Berlin | Stichtag ist der 30. September. |
Brandenburg | Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden eingeschult. |
Bremen | Der Stichtag ist der 30. Juni. |
Hamburg | Wird das Kind vor dem 1. Juli sechs Jahre alt, wird es in diesem Jahr eingeschult. |
Hessen | Stichtag ist der 30. Juni. |
Mecklenburg-Vorpommern | Der 30. Juni ist der Stichtag. |
Niedersachsen | Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden eingeschult. |
Nordrhein-Westfalen | Stichtag ist der 30. September. |
Rheinland-Pfalz | Ist das Kind bis zum 31. August sechs Jahre alt, wird es eingeschult. |
Saarland | Der 30. Juni ist der Stichtag. |
Sachsen | Stichtag ist der 30. Juni. |
Sachsen-Anhalt | Wird das Kind bis zum 30. Juni sechs Jahre alt, kommt es in die Schule. |
Schleswig-Holstein | Der 30. Juni ist der Stichtag. |
Thüringen | Kinder, die am 1. August sechs Jahre alt sind, werden eingeschult. |