Wo bekomme ich den Antrag?
Formulare für den Elterngeld-Antrag sind, je nach Bundesland, bei der Gemeinde oder dem Jugendamt erhältlich. Auf jeden Fall aber bei den zuständigen Elterngeldstellen der Länder. Diese stellen die Formulare auch auf ihren Internetseiten zum Download bereit oder bieten Online-Anträge an, bei denen man die erforderlichen Dokumente hochlädt. Diese sind im Einzelnen:
- Die Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise des antragsstellenden Elternteils für die letzten zwölf Monate vor der Geburt
- Bescheinigung über Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und des Arbeitgebers
- Bei Teilzeitarbeit nach der Geburt Bescheinigung des Arbeitgebers
- Evtl. Erklärung über selbstständige Arbeit
- Evtl. ärztliches Attest bei schwangerschaftsbedingtem Verdienstausfall
Manche Bundesländer fordern noch zusätzliche Nachweise, diese kann man den Merkblättern des Antrags entnehmen. Elterngeld wird für bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt, wobei mit vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen ist, daher sollte man den Antrag nach der Geburt recht zügig stellen. Nach der Bewilligung kann man binnen eines Monats Einspruch einlegen. Bei Unsicherheiten über die korrekte Berechnung hilft der zuständige Sachbearbeiter der Elterngeldstelle oder Einrichtungen wie Profamilia weiter, auch Antrags-Servicedienste die sich auf Elterngeld spezialisiert haben, können helfen.
Wie viel Elterngeld steht mir zu?
In die Berechnung fließen viele individuelle Faktoren ein und auch wer und wie lange Elternzeit genommen wird, wirkt sich auf die Berechnung aus. Um das Ganze ein wenig zu entwirren und ein ungefähres Gefühl für die Höhe des Elterngeldes zu bekommen, kannst Du mittels des Elterngeld-Rechners eine grobe Berechnung durchführen.
Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?
Verschiedene Modelle sind hier möglich und beide Elternteile können die Elternzeit unter sich aufteilen. In der Regel werden 12 bis 14 Monate Elternzeit genommen, aber auch eine längere Elternzeit ist möglich.
Die Aufteilung der Elterngeldbeträge auf die Lebensmonate des Kindes muss bereits bei Antragsstellung erfolgen. Ändern kann man diese Entscheidung später nur noch einmal, außer in Härtefällen wie Krankheit, Behinderung oder Tod eines Elternteils oder Kindes und bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Familie
Während der Elternzeit arbeiten?
Im Bezugszeitraum (also in der Elternzeit) dürfen maximal 30 Wochenstunden gearbeitet werden, sonst entfällt der Anspruch auf Elterngeld.
Zusätzlicher Bonus für zusätzliche Kinder
Bei Mehrlingsgeburten wird ein Bonus von 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind gezahlt. Hat man neben dem Neugeborenen noch ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder, die jünger als sechs Jahre alt sind, erhält man den Geschwisterbonus: einen Aufschlag.
Welche Leistungen werden auf das Elterngeld angerechnet?
Zum Nettoeinkommen wird auch das Mutterschaftsgeld gezählt, weshalb im ersten Bezugsmonat meist kein Elterngeld bleibt. Nicht dazu zählen jedoch Leistungen wie: Arbeitslosengeld und ALG II, Kurzarbeitergeld, ausländische Entgeltersatzleistungen, Wohngeld, Sozialhilfe, Renten, Stipendien, BAföG, Krankengeld etc.
Das bezogene Elterngeld ist übrigens komplett sozialabgaben- und steuerfrei!
Ändern sich dabei die Beiträge zur Krankenversicherung?
- Elterngeldempfänger, die vor der Geburt in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert waren, bleiben beitragsfrei weiterversichert, sofern kein weiteres Einkommen bezogen wird.
- Versicherungspflichtige Studierende müssen ihre Beiträge weiter zahlen, wenn sie in dieser Zeit immatrikuliert bleiben.
- Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen weiter ihre Beiträge leisten, ohne weiteres Einkommen ist dabei der Mindestsatz fällig. Bei verheirateten Paaren ist evtl. der Wechsel in die beitragsfreie Familienversicherung möglich.
- Privat Versicherte zahlen ihre Beiträge fort, allerdings werden diese bei der Berechnung des Elterngeldes nicht vom Bruttoeinkommen abgezogen.
Einen kostenlosen Elterngeldrechner bietet das Bundesministerium für Familie.
Was genau ist Elterngeld, und wem steht es zu?
Das Elterngeld ist eine finanzielle Leistung des Staates, die in erster Linie dazu dienen soll den Einkommenswegfall junger Familien zu kompensieren, der sich aufgrund der Betreuung des Kindes nach der Geburt ergibt. Durch eine weitreichende Definition der Anspruchsvoraussetzungen, steht das Elterngeld bei Erfüllung bestimmter Bedingungen jedoch auch Ehe- oder Lebenspartnern eines leiblichen Elternteils, Adoptiveltern, Großeltern und weiteren Verwandten dritten Grades zu.
Wie viel Elterngeld kann ein Antragsteller bekommen?
Beiden anspruchsberechtigten Elternteilen stehen insgesamt grundlegend 12 Monate Basiselterngeld, bzw. 24 Monate Elterngeld-Plus zur Verfügung, sofern alle elterngeldrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Nehmen beide Elternteile Elterngeld in Anspruch, und können Einkommensminderungen nach der Geburt des Kindes nachgewiesen werden, ist ein zusätzlicher Bezug von 2 Basiselterngeld-Monaten, bzw. 4 Elterngeld-Plus-Monaten möglich.
Des Weiteren besteht pro Elternteil die Möglichkeit zusätzliches Elterngeld in Form von Partnerschaftsbonusmonaten für 4 aufeinanderfolgende Elterngeld-Plus-Monate zu erhalten. Wie viel Elterngeld ein Antragsteller bei erfolgreicher Beantragung bewilligt bekommt, hängt letzten Endes jedoch von mehreren elterngeldrechtlichen Faktoren und individuellen Rahmenbedingungen ab.
Während einige Größen wie
- der Bemessungs- und Bezugszeitraum
- das maßgebliche Netto-Einkommen vor und nach der Geburt
- die anwendbare Ersatzrate
klar geregelt sind, lässt die Beantragung von Elterngeld zahlreiche Gestaltungsspielräume bei den Kombinationsmöglichkeiten und der Berücksichtigung von elterngeldrelevanten Tatbeständen zu, woraus sich je nach Fall unterschiedliche Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes ergeben können. Die große Herausforderung für viele Eltern besteht nun darin, diese oft versteckten und schwer verständlichen Gestaltungsmöglichkeiten aus zahlreichen Informationsbroschüren zusammenzutragen, und auf Ihren ganz individuellen Fall gewinnbringend anzuwenden.
Um den Antragstellern einen groben Richtwert für das „zu erwartende“ Elterngeld geben zu können, stellt das Bundesministerium für Frauen, Senioren und Jugend auf seiner Homepage einen Online-Rechner zur Verfügung (siehe Link am Ende dieses Beitrags), der unter Berücksichtigung vereinfachter Eingabewerte Eltern bei der komplexen Berechnung des Elterngeldes unterstützt. Im Wesentlichen wird dabei auf das durchschnittliche Nettoeinkommen des Antragstellers vor Geburt des Kindes zurückgegriffen, welches mit der jeweils anwendbaren Ersatzrate multipliziert wird, um so den individuellen Elterngeldanspruch zu bestimmen.
Die Ersatzrate variiert je nach Einkommen zwischen 65 und 100 Prozent, wobei das Elterngeld nach oben hin gedeckelt ist. Da die Ersatzrate auf maximal 2.770,- Euro (Elterngeld-Netto) gewährt wird, ergibt sich ein maximales Elterngeld von 1.800,- Euro. Analog zur Deckelung nach oben, wird beim Elterngeld auch eine Grenze nach unten definiert. Demnach wird jedem anspruchsberechtigten Antragsteller ein Mindestelterngeld von 300,- Euro für Basismonate und 150,- Euro für Elterngeld-Plus-Monate gewährt. Somit können auch Hausfrauen oder Antragsteller, die kein Erwerbseinkommen vor Geburt des Kindes hatten, ein Mindestelterngeld in Höhe von 300,- Euro (Basiselterngeld) erhalten.
Zusätzliche Zuschläge sind darüber hinaus für Mehrlingsgeburten und Geschwisterkinder möglich. Pro weiteres Kind einer Geburt wird dabei ein Mehrlingszuschlag in Höhe von 300,- Euro gezahlt. Der Geschwisterbonus beträgt mindestens 75,- Euro und maximal 10 % des ermittelten Elterngeldanspruchs (ohne Zuschläge), und wird dem Antragsteller gewährt, wenn neben dem Neugeborenen noch ein weiteres Kind unter drei Jahren, oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren in einem Haushalt leben.
Welche Vorteile bringen Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonusmonate?
Durch die Einführung des Elterngeld-Plus, welches für Geburten ab dem 01.07.2015 beantragt werden kann, haben Eltern nunmehr die Möglichkeit einer geminderten Erwerbstätigkeit während des Bezuges von Elterngeld nachzugehen, ohne Einbußen beim Elterngeld in Kauf nehmen zu müssen. Des Weiteren wurde der Bezug von Elterngeld durch die Einführung von Partnerschaftsbonusmonaten um 4 weitere Elterngeld-Plus-Monate je Elternteil verlängert. Dieses zusätzliche Elterngeld ist jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass beide Eltern innerhalb eines festgelegten und zusammenhängenden Zeitraums von 4 Monaten mindestens 25 Std./ Woche und max. 30 Std./ Woche arbeiten. Sinn und Zweck dieses Modells ist es, die Kindesbetreuung auf beide Elternteile aufzuteilen, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle anzuregen und Frauen den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern.
Worauf müssen Eltern bei der Beantragung von Elterngeld achten?
Die Einführung neuer Modelle und zahlreicher Kombinationsmöglichkeiten ist an zahlreiche neue Regelungen geknüpft, die es bei der Beantragung des Elterngeldes zu berücksichtigen gilt. Neben neuer Vorgaben wie beispielsweise der Mindestarbeitszeit während der Partnerschaftsbonusmonate, oder dem verlängerten Bezugszeitraum bei hälftiger Auszahlung des Elterngeldes, wurde die zulässige Höchstarbeitszeit während des Elterngeldbezuges unverändert beibehalten und darf 30 Std. / Woche nicht überschreiten.
Ein weiterer Aspekt, der eine Prüfung der Erfüllung der Voraussetzungen schwierig gestaltet, ist der vom Kalendermonat abweichende Lebensmonat des Kindes, der die Grundlage für alle elterngeldrechtlichen Berechnungen darstellt.
Des Weiteren spielen Randthemen wie Krankenversicherung, Teilzeittätigkeit und der richtige Zeitpunkt des Wiedereinstiegs in das Berufsleben eine wichtige Rolle bei der Festlegung des optimalen Elterngeld-Modells, und sollten daher nicht unberücksichtigt bleiben. Aber auch das Thema Elternzeit darf im Hinblick auf die neuen Kombinationsmöglichkeiten beim Elterngeld nicht mehr vernachlässigt, oder gar losgelöst vom Elterngeld-Antrag betrachtet werden, denn um ein gewünschtes Elterngeld-Modell beantragen zu können, müssen die Weichen bereits beim Elternzeit-Antrag entsprechend gestellt werden. Hierbei dürfen auch die gesetzlichen Einreichungsfristen der Anträge nicht aus den Augen verloren werden. Eine große Herausforderung für frischgebackene Eltern, da der Elternzeit-Antrag in der Regel innerhalb 1 Woche nach Geburt des Kindes ausgestellt und beim Arbeitgeber eingereicht werden muss.
Da sich viele Eltern erfahrungsgemäß kurz vor, oder sogar erst nach der Geburt des Kindes mit diesen sehr anspruchsvollen Themen auseinandersetzen, kommt nicht selten die Frage auf, ob es sich beim Elterngeld wirklich um ein gutes Instrument zur Förderung junger Familien, oder einen zusätzlichen bürokratischen Stein auf dem Weg in einen neuen Lebensabschnitt handelt. Um Eltern hier eine Abhilfe zu schaffen gibt es Dienstleister wie Lückenlos Antragsservice, die den frischgebackenen Eltern unter die Arme greifen, und sie zu allen aufkommenden Fragestellungen rund um die Themen Elternzeit und Elterngeld professionell beraten und bei der Abwicklung der Anträge tatkräftig unterstützen.
So können Wissenslücken überbrückt und zeitliche Engpässe überwunden werden, damit sich Eltern für ein Elterngeld-Modell entscheiden, welches ihre finanziellen Anforderungen berücksichtigt, ihrer Arbeitssituation gerecht wird und unter Anwendung aller individueller Gestaltungsspielräume maximale Fördermittel garantiert.
Erfahren Sie mehr zu Lückenlos Antragsservice unter:
http://www.lueckenlos-antragsservice.de
Link zum Elterngeldrechner des Bundesministeriums:
https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner