Hinweis auf Leberschädigung: Nun für Schwangere verboten
Das pflanzliche Magen-Darm-Mittel Iberogast gehört zu den 20 meistverkauften Arzneimittel in Deutschland. Bisher konnte man das rezeptfreie Medikament auch in der Schwangerschaft oder während der Stillzeit – nach Absprache mit dem behandelten Arzt – einnehmen. Das ist jetzt Geschichte.
Warum? Iberogast enthält unter anderem Schöllkraut, was leberschädigend sein kann. Außerdem enthält das Arzneimittel 31% Alkohol – und auch den sollten Schwangere meiden. Jetzt ist die Einnahme von Iberogast für Schwangere, stillende Mütter und Patienten mit einer Lebererkrankung offiziell verboten. Nach Angaben des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss der Medikamenten-Hersteller Bayer nun seine Packungsbeilage ändern und ausdrücklich darauf hinweisen.
Iberogast: Hinweis auf Beipackzettel lange verweigert
Zehn Jahre lang hatte sich Bayer gegen einen entsprechenden Warnhinweis gewehrt. Bereits 2008 wurde vermutet, dass Schöllkraut Leberschädigungen fördert. Das BfArM forderte seitdem, dass der Iberogast-Hersteller in seinen Beipackzettel auf seltene, aber schwerwiegende Leberschäden hinweisen sollte – jedoch ohne Erfolg.
Den Stein ins Rollen brachte ein weiterer Fall von Leberversagen mit Lebertransplantation im Zusammenhang mit der Einnahme von Iberogast im Juni 2018, der letztendlich tödlich endete. Jetzt hat der Pharmakonzern nachgegeben.
Sodbrennen Schwangerschaft: Alternativen zu Iberogast?
Doch Iberogast scheint kein Einzelfall zu sein. Denn auch ein paar der gängigsten Alternativen zu dem Magen-Darm-Mittel sind für Schwangere und stillende Mütter nicht geeignet. Als unbedenklich hat das Embryotox (Pharmakovigilanz – und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité-Universitätsmedizin Berlin) unter anderem folgende Wirkstoffe eingestuft:
- Sucralfat
- Ranitidin
- Omeprazol
- Magaldrat
- Ranitidin