In diesem Artikel:
- Was ist Mutterschaftsgeld?
- Antrag bei Krankenkasse oder Bundesversicherungsamt
- Wann muss ich das Mutterschaftsgeld beantragen?
- Wer bekommt Mutterschaftsgeld?
- Wie bekomme ich als Selbstständige Mutterschaftsgeld?
- Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld beantragen: Wie bekomme ich den Zuschuss?
- FAQs zum Thema
- Quellen
Was ist Mutterschaftsgeld?
Das Mutterschaftsgeld erhalten erwerbstätige Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung von der gesetzlichen Krankenkasse. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Zahlung auf zwölf Wochen nach der Entbindung.Bei einer Frühgeburt erhältst du auch für die Tage Mutterschaftsgeld, die dein Kind vor der üblichen Schutzfrist von sechs Wochen zur Welt kommt.
Das Mutterschaftsgeld ist also eine Entgeltersatzleistung. Ob du Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, hängt davon ab, wie du versichert bist und in welchem Beschäftigungsverhältnis du stehst.
Da die Zahlung des Mutterschaftsgeldes der Länge der gesetzlichen Mutterschutzfrist unterliegt, wird es umgangssprachlich auch Mutterschutzgeld genannt. Das ist allerdings formal falsch, die meisten Zuständigen verstehen aber, welche Leistung du meinst, wenn du Mutterschutzgeld sagst.
Mutterschaftsgeld beantragen: Wie bekommt man Mutterschaftsgeld?
Du musst das Mutterschaftsgeld beantragen, diese Zahlung bekommst du nicht automatisch. Den Antrag musst du entweder bei deiner Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt stellen.
Mutterschaftsgeld beantragen bei der Krankenkasse
Wie kann ich das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse beantragen? Dafür brauchst du das entsprechende Antragsformular (bekommst du von deiner Krankenkasse) und ein Zeugnis eines Arztes mit dem errechneten Geburtstermin. Erkundige dich bei deiner Krankenkasse, ob sie noch sonstige Formulare fordert.
Mutterschaftsgeld beantragen beim Bundesversicherungsamt
Bist du kein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sondern bist privat oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert oder durftest wegen der Mutterschutzfristen nicht arbeiten, kannst du beim Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld beantragen. Dafür stellst du hier einen Online-Antrag Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Benötigte Unterlagen, um online Mutterschaftsgeld beantragen zu können:
Außerdem musst du du dir eine Bescheinigung über eine Beschäftigung beifügen. Diese füllt dein Arbeitgeber aus und du hängst das eingescannte Formular deinem Mutterschaftsgeld-Antrag an.
Von deinem Arzt brauchst du ein Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Kannst du erst nach der Geburt Mutterschaftsgeld beantragen, musst du eine Geburtsbescheinigung deines Kindes beilegen.
Wann Mutterschaftsgeld beantragen?
Bis wann muss ich das Mutterschaftsgeld beantragen? Es gibt keine gesetzliche Frist, bis wann der Antrag gestellt werden muss. Das regelt § 24i im Sozialgesetzbuch (SGB). Am besten ist es, wenn du den Antrag vor Beginn des Mutterschutzes stellst, also spätestens sechs Wochen vor der Geburt.
Wer bekommt Mutterschaftsgeld?
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wenn du während der Schwangerschaft in einem festen Arbeitsverhältnis stehst und gesetzlich krankenversichert bist, bekommst du grundsätzlich Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse. Diese Regelung gilt auch, wenn du privat versichert bist. Hier erfolgt die Berechnung des Betrages jedoch etwas anders und das Bundesversicherungsamt übernimmt die Zahlung.
Selbständige Frauen, die freiwillig gesetzlich versichert sind und den Anspruch auf Krankentagegeld in die Versicherung aufgenommen haben, erhalten ebenfalls Mutterschaftsgeld.
Laut dem Bundesfamilienministerium haben folgende Frauen Anspruch auf Mutterschutzgeld:
- Mütter in Elternzeit
Kommt während der Elternzeit ein weiteres Kind zur Welt, entsteht erneuter Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Aber: Hier entfällt der Zuschuss des Arbeitgebers. - Arbeitslose Mütter
Frauen, während des Mutterschutzes arbeitslos sind und Arbeitslosengeld beziehen, haben ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch ihre gesetzliche Krankenkasse. Besteht kein Versicherungsverhältnis in der GKV, übernimmt das Bundesversicherungsamt die Zahlung. - Geringfügig Beschäftigte
Auch wenn du einer geringfügigen Tätigkeit nachgehst, hat du Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dabei spielt es keine Rolle, ob du familien- oder selbstversichert bist.
Wie bekomme ich als Selbstständige Mutterschaftsgeld?
Wenn du selbstständig erwerbstätig bist, kommt es beim Mutterschaftsgeld beantragen darauf an, wie du versichert bist.
Mutterschaftsgeld Selbstständige: Bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert
Das Mutterschaftsgeld bei Selbstständigen, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, hängt davon ab, ob du Krankengeld von der Versicherung beziehen kannst. Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Wenn du diesen Lohnersatz bekommen möchtest, ist das aber mit einer Beitragserhöhung möglich.
Verzichtest du auf den Krankengeldanspruch, hast du auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Mutterschaftsgeld Selbstständige: Privat versichert
Wenn du als Selbstständige privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert bist, kannst du kein Mutterschaftsgeld beantragen.
Kannst du allerdings aufgrund der Mutterschutzfristen nicht arbeiten, kannst du einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Das Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung ist eine Einmalzahlung von maximal 210 Euro. Bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamts kannst du dich informieren, ob du bezugsberechtigt bist und wie hoch die Zahlung ausfällt.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich grundsätzlich nach deinem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate, beträgt aber höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Das macht einen Maximalbetrag von 403 Euro im Monat.
Wichtig: Einmalige Zahlungen, zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld, werden nicht berücksichtigt.
Ein kleines Rechenbeispiel:
Du hast in den letzten drei Monaten vor der Mutterschutzfrist 2.500 Euro brutto verdient. Nach allen Abzügen werden dir netto 1.916 Euro im Monat ausgezahlt. Der monatliche Nettolohn der letzten drei Monate wird auf den Kalendertag umgerechnet. Daraus ergibt sich:
- 1.916 x 3 = 5.748 Euro (Höhe des zu verrechnenden Gesamtbetrags)
- 5.748 / 90 = 63,87 Euro (Höhe des täglichen Mutterschaftsgeldes)
Während des Mutterschutzes erhältst du also pro Tag 63,87 Euro. 13 Euro von der Krankenkasse als Mutterschaftsgeld und 50,87 Euro vom Arbeitgeber als Zuschuss.
Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld beantragen: Wie bekomme ich den Zuschuss?
Verdienst du mehr als 13 Euro die Stunde, ist dein Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz zu deinem Nettogehalt als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen (§ 20 MuSchG). Damit entspricht die Höhe des Mutterschaftsgeldes nun deinem Nettolohn.
Den Arbeitgeberzuschuss musst du im Übrigen meist nicht nochmal ausdrücklich beantragen. Sobald du deinen Arbeitgeber über den voraussichtlichen Entbindungstermin informiert hast, reicht ihm diese Info für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeldes.