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Mutterschutz und Mutterschutzgesetz: Das gilt für Mütter

Schwangere Frau hält sich den Babybauch
©Pexels/ Amina Filkins

Du bist schwanger? Was genau bedeutet das für dich und deine Arbeitsstelle? Wir haben alle wichtigen Infos rund um den Mutterschutz und das Mutterschutzgesetz für dich zusammengefasst:

Was ist Mutterschutz eigentlich?

Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für werdende Mütter und Mütter, die gerade ein Kind geboren haben. Es soll Mütter vor und nach der Geburt schützen. Er gilt für alle schwangeren und frischen Mütter im Arbeitnehmerinnenverhältnis.

Festgehalten ist der Mutterschutz im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Seit 1952 gibt es das Mutterschutzgesetz. Seitdem wurde es mehrmals geändert. Zuletzt wurde es 2017 neu gefasst.

Wichtige Punkte des Mutterschutzgesetzes umfassen:

  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt
  • Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Einkommenssicherung während des Beschäftigungsverbots

Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

Generell gilt das Mutterschutzgesetz für alle Frauen vor und nach der Geburt, die Arbeitnehmerinnen sind.

Es gilt zum Beispiel auch für:

Auszubildende
Hausangestellte
Praktikantinnen
Teilzeitangestellte
Freiwillige beim Bundes/Jugendfreiwilligendienst
als behinderte Mitarbeiterin in einer Behindertenwerkstatt

Auch für Schülerinnen und Studentinnen gilt das Mutterschutzgesetz – mit Einschränkungen. Für Beamtinnen gibt es einen gesonderten Mutterschutz.

: Wer hat Anspruch?

Für wen gilt kein Mutterschutz?

Der Mutterschutz gilt nicht für: Hausfrauen, Selbstständige, Geschäftsführerinnen, die nicht als Beschäftigte tätig sind und einige mehr. Zudem gilt der Mutterschutz nur für schwangere oder stillende Frauen. Adoptivmütter haben keinen Anspruch auf Mutterschutz.

Was gilt für mich im Mutterschutz?

Vor allem das Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt ist besonders wichtig. Hier gilt in der Regel: Du darfst ab sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Das nennt man Mutterschutzfrist. Auch spezielle Tätigkeiten sind auf der Arbeit ab sofort für dich verboten.

Genauere Infos zum Beschäftigungsverbot und zur Mutterschutzfrist findest du in unserem Artikel zum Thema.

Generell gilt: während du in manchen Branchen auf deinen ausdrücklichen Wunsch vor der Geburt noch arbeiten darfst, herrscht für dich bis acht Wochen nach der Geburt absolutes Beschäftigungsverbot. Du darfst also nicht arbeiten – auch nicht, wenn du willst.

Diese Zeit gehört dir und deinem Baby. Ihr sollt euch von der Geburt erholen. Ausnahmen gelten hier für Studentinnen und Schülerinnen.

Ab wann für dich der Mutterschutz beginnt und wann er endet, kannst du ganz leicht mit einem Mutterschutzrechner ausrechnen lassen: Du trägst bei dem Mutterschutzrechner einfach deinen errechneten Entbindungstermin ein und der Mutterschutzrechner sagt dir, wann deine Mutterschutzfrist beginnt und wann sie endet. Solche Rechner bieten zum Beispiel die BARMER Krankenkasse an oder die DAK-Gesundheit.

Nach der Schutzfrist von acht Wochen nach der Geburt darfst du dann wieder arbeiten oder in Elternzeit gehen.

Wer bezahlt meinen Mutterschutz?

In der Zeit, in der du nicht arbeiten darfst, bekommst du Zuschüsse. Diese bekommst du für die gesamte Mutterschutzfrist, in der du nicht arbeitest.

Bist du ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse  und NICHT familienversichert, bekommst du von deiner Krankenkasse sogenanntes Mutterschaftsgeld. Bei gesetzlichen Krankenkassen beträgt das Mutterschaftsgeld maximal 13 Euro pro Tag. Den Antrag kannst du mit einer Bescheinigung deines Gynäkologen oder Hebamme mit dem errechneten Geburtstermin bei deiner Krankenkasse einreichen.

Bist du privat versichert oder familienversichert, ist das Bundesamt für Soziale Sicherung für die Zahlung zuständig.

Zusätzlich zu dem Mutterschaftsgeld bekommst du auch noch einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber, um deinen Verdienstausfall auszugleichen. Mütter und Schwangere sollen durch das Geld keinerlei finanziellen Anreiz haben, wieder früher arbeiten zu gehen. In §20 des Mutterschutzgesetzes ist der Arbeitnehmerzuschuss festgelegt.

Dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dir die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und deinem vorherigen Nettogehalt auszugleichen.

Insgesamt bekommst du als Frau im Mutterschutz also monatlich zwei Zahlungen: von deiner Krankenkasse und von deinem Arbeitgeber. Mit diesem Geld solltest du auf dein normales Nettogehalt vor dem Mutterschutz kommen.

Darf ich im Mutterschutz gekündigt werden?

Kurz gesagt: nein. Der Mutterschutz beinhaltet einen Kündigungsschutz. Dein Arbeitgeber darf dich vom Beginn deiner Schwangerschaft bis zum Ende deiner Schutzfrist, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Das gilt auch für Fehlgeburten nach der 12. Schwangerschaftswoche.

Der Kündigungsschutz tritt erst in Kraft, wenn dein Arbeitgeber weiß, dass du schwanger bist. Du solltest also gut überlegen, wann du ihm Bescheid gibst.

Wirst du von deinem Arbeitgeber gekündigt, bevor du ihm Bescheid gegeben hast, hast du ab der Kündigung eine Frist von zwei Wochen, um deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Auch wenn du noch nichts von der Schwangerschaft wusstest, gilt der Kündigungsschutz.

Es gilt aber: Du musst bereits schwanger gewesen sein, als du die Kündigung erhalten hast.

: Darf ich gekündigt werden?

In manchen Fällen darf dein Arbeitgeber die während deiner Schwangerschaft kündigen. Die Gründe können zum Beispiel eine Insolvenz sein, oder du hast eine besonders schwere Pflichtverletzung begangen. Bei diesen Ausnahmen muss die Kündigung von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Wie sieht mein Urlaubsanspruch im Mutterschutz aus?

Der Mutterschutz beeinträchtigt nicht deinen Urlaubsanspruch. Du hast also genau so viel Urlaubsanspruch im Mutterschutz, als davor. Deine Mutterschaftsfrist wird so gezählt, als hättest du in der Zeit gearbeitet. Auch wenn du schon vor deiner Mutterschaftsfrist ein Beschäftigungsverbot bekommen hast, wird das gezählt.

Hast du vor deiner Mutterschaftsfrist noch Resturlaub, dann kannst du deinen Urlaub einfach übernehmen und ihn dann nach deiner Rückkehr nehmen. Gehst du nach der Mutterschutzfrist in Elternzeit, kannst du deinen Resturlaub sogar noch NACH der Elternzeit nehmen.

Genaueres zum Urlaubsanspruch im Mutterschutz findest du unter §24 im Mutterschutzgesetz.

Besonderheit medizinisches Umfeld: Was gilt da?

Im medizinischen Umfeld gelten noch einmal strengere Regeln für werdende Mütter als in einem ganz normalen Bürojob. Vor allem strengere Regeln in Bezug auf körperliche Arbeiten sind hier wichtig: es sollen schließlich weder du noch dein Baby zu Schaden kommen.

Du solltest deinem Arbeitgeber im medizinischen Umfeld daher schnellstmöglich mitteilen, dass du schwanger bist, so dass er dich und dein Baby gut schützen kann.

Dein Arbeitsplatz und deine Arbeitsbedingungen müssen den Anforderungen des Mutterschutzes entsprechen. Ist das nicht umsetzbar, muss dein Arbeitgeber entweder einen Arbeitsplatzwechsel möglich machen oder du bekommst ein Beschäftigungsverbot.

Arbeitest du im medizinischen Bereich gibt es folgende Regeln:

  • Körperlich schwere Arbeiten wie das Heben von Lasten, häufiges Bücken und Strecken oder ständiges Hocken solltest du nicht machen. Dein Arbeitgeber muss das sicherstellen.
  • Geänderte Arbeitszeiten: du darfst nicht über 8 1/2h Arbeitszeit kommen, nicht nachts und auch nicht an Sonn-und Feiertagen arbeiten.
  • Arbeitest du viel im Stehen, musst du die Möglichkeit haben, dich auf einem Sitzplatz auszuruhen.
  • Du darfst keinerlei Kontakt mit Gefahrstoffen haben. Dazu zählen z.B. giftige, chronisch schädigende, krebserregende oder erbgutverändernde Stoffe.
  • Zu den Gefahrenstoffen zählen auch Desinfektions-und Reinigungsmittel, Medikamente, Narkosegase, Biostoffe, potenziell infektiöse Stoffe wie Blut, Plasma oder Urin.
  • Um das sicherzustellen, muss dein Arbeitgeber dir geeignete Schutzausrüstungen stellen.
  • Es ist unzulässig, werdende Mutter bei der Blutentnahme, Operationen, bei der Verabreichung von Injektionen zu beschäftigen, da aufgrund der spitzen Hilfsmittel trotz Schutzausrüstung ein Infektionsrisiko besteht.
  • Als werdende Mutter darfst du (außer als Patientin) keinerlei Kontakt zu ionisierender Strahlung haben. Du solltest keinen Zugang zu entsprechenden Sperrbereichen bekommen.
  • Tätigkeiten in Kinderarztpraxen sollte unterlassen werden oder nur mit erweiterten Schutzmaßnahmen (Atemmaske, Handschuhe) stattfinden. Aufgrund der vielen Kinderkrankheiten in Kinderarztpraxen besteht ein hohes Risiko für Schwangere, sich zu infizieren.

Quellen

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