Warum wird der 3D-Ultraschall verboten?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat im vergangenen Jahr eine Modernisierung des Strahlenschutzes auf den Weg gebracht. Diese ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Darin geregelt ist auch, welche Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft durchgeführt werden dürfen. Das BMU erklärt in einer offiziellen Stellungnahme: „Nach der am 31. Dezember 2018 in Kraft getretenen Modernisierung des Strahlenschutzrechtes durch die ‚Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen‘ sind Untersuchungen, die nicht der Diagnostik dienen, also nicht durchgeführt werden, um medizinische Fragestellungen zu beantworten, künftig verboten.“
Das heißt konkret: Wenn der Arzt einen 3D-Ultraschall als notwendig für die Diagnostik befindet, dann ist dieser weiterhin erlaubt. Wenn er das allerdings nicht tut, dann werden werdende Eltern in Zukunft keine Vorschau ihres kleinen Engels mehr sehen. Warum dieser drastische Schritt? Kann ein 3D-Ultraschall dem Baby etwa doch ernsthaft schaden?
Ungeborene sollen vor Strahlung Geschütz werden
Bisher galt der 3D-Ultraschall als frei von ernsthaften, gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind. Einige Experten gehen jedoch inzwischen davon aus, dass durch eine höheren Bildauflösung, die Strahlung dem Ungeborenen durchaus schaden kann, vor allem seiner Knochenbildung. Das gilt besonders dann, wenn ungeschultes Personal die Ultraschallaufnahmen machen. Und eben hier setzt auch die Neuregelung des Strahlenschutzgesetzes an.
Es soll den profitorientierten Anbietern von „Baby-TV“ einen Riegel vorschieben. „Man kann zwar dem sogenannten „Baby–Fernsehen“ zu kommerziellen Zwecken kritisch gegenüberstehen, da – unter anderem aufgrund von oft wenig qualifizierten Anwendern – sehr wohl die reale Gefahr besteht, tatsächliche Probleme des Feten nicht zu erkennen“, erklärt PD Dr. med. Kai-Sven Heling, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) in einer aktuellen Pressemitteilung und ergänzt, „die die Anwendung des Ultraschalls zu diagnostischen Zwecken befürworten wir uneingeschränkt.“
Ärzte halten 3D-Ultraschall weiterhin für unbedenklich
Die DEGUM-Experten halten den 3D-Ultraschall also nach wie vor für unbedenklich. „Trotz jahrzehntelanger intensivster Forschungsarbeit gibt es nach wie vor keine Studienergebnisse, die darauf hindeuten, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft irgendeine Gesundheitsbelastung für das ungeborene Kind darstellen“, betont Heling.
Hebammen kritisieren schon seit vielen Jahren eine gewisse Überversorgung in der Schwangerschaft, zumindest im medizinisch-technischen Bereich. Mit einem zusätzlichen Ultraschall „nur mal schnell im Bauch nach dem rechten sehen“, das wird bis 2021 also tatsächlich ein Ende haben. Im Rahmen der vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft bleiben die drei sogenannten „Basisultraschalluntersuchungen“ natürlich weiterhin erlaubt.
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Quellen:
Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V.: Neue Strahlenschutzverordnung. Ist Ultraschall in der Schwangerschaft gefährlich? – DEGUM-Experten weisen Kritik zurück. In: www.degum.de. https://www.degum.de/aktuelles/presse-medien/pressemitteilungen/im-detail/news/neue-strahlenschutzverordnung.html (letzter Zugriff: 01.02.2019)
Redaktion aerzteblatt.de: Fachgesellschaft betont Unbedenklichkeit des Ultraschalls in der Schwangerschaft. In: aerzteblatt.de, https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=17&typ=1&nid=100736&s=Ultraschall (letzter Zugriff: 01.02.2019)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Auch der Einsatz von Lasern zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken wird erstmals geregelt. Pressemitteilung vom 05.09.2018. https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundeskabinett-beschliesst-verordnung-zur-weiteren-modernisierung-des-strahlenschutzrechts/ (letzter Zugriff: 01.02.2019)