Schwanger in der Probezeit? Rechtliche Lage im Überblick

Junge Frau schaut nachdenklich weil sie schwanger in der Probezeit ist
Schwanger in der Probezeit: Und jetzt ?
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Was passiert wenn ich in der Probezeit schwanger werde? Sag ich’s dem Arbeitgeber und riskiere eine Kündigung? Oder trage ich weite Kleidung und versuche es zu kaschieren und zu verheimlichen bis die Probezeit vorüber ist? Hier findest du alle Informationen, die jetzt für dich wichtig sind.

Und wenn’s ganz schnell gehen soll: Alle wichtigen Infos findest du auch in der Kurzzusammenfassung im Video.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen auf dieser Seite ersetzen keine juristische Beratung. Durch Änderungen in der Gesetzgebung und im individuellen Fall können andere Regelungen gelten. Es ist daher ratsam, sich juristisch von einem Anwalt oder der Gewerkschaft beraten zu lassen.

Schwanger in der Probezeit – Wie ist die rechtliche Lage?

Der positive Schwangerschaftstest zeigt es deutlich an, kein Zweifel: Schwanger! In der Probezeit – ausgerechnet. Und nun?

In der Probezeit sind Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen kündbar – aber gilt das auch bei Schwangeren? Hier findest du eine Übersicht, welche Gesetze in den verschiedenen Fällen zur Geltung kommen.

Kann man in der Probezeit wegen einer Schwangerschaft gekündigt werden?

§ 17 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) regelt das Kündigungsverbot von Schwangeren. Demnach darf Frauen während der Schwangerschaft und mindestens vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Während der Probezeit kommen die Regelungen dieses Gesetzes genauso zur Anwendung, wie nach der Probezeit. Das bedeutet: Wirst du schwanger in der Probezeit darf dir nicht gekündigt werden.

Nur in sehr seltenen Fällen kommt es zu Ausnahmeregelungen. Die müssen meist beim Gewerbeaufsichtsamt genehmigt werden, etwa bei Insolvenz des Unternehmens oder bei Gründen für eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers. Doch selbst dann kann man versuchen, Widerspruch einzulegen und juristisch gegen die Kündigung vorzugehen.

Kündigungsschutz Schwangerschaft

In der Schwangerschaft wirst du besonders vom Grundgesetz geschützt. In Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes heißt es: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“ Schwangeren soll damit und mit den Regelungen aus dem Mutterschutzgesetz der psychische Druck einer Kündigung und der Sorge um finanzielle Absicherung genommen werden.

: gut zu wissen
Arbeitgeber muss nicht über Schwangerschaft informiert werden

Die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft ist unzulässig und muss nicht beantwortet werden. Das regelt § 7 Abs. 1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) in Verbindung mit § 1 AGG. Es besteht sogar ein „Recht zur Lüge“. Das gilt im Übrigen auch bei Bewerbungsgesprächen und bei der Frage nach einer geplanten Schwangerschaft.

Doch gilt dieser Kündigungsschutz in der Schwangerschaft auch bei befristeten Verträgen und was passiert, wenn du erst nach der Kündigung merkst, dass du schwanger bist?

Kündigungsschutz Schwangerschaft: Befristeter Arbeitsvertrag

Grundsätzlich bist du bei einer Schwangerschaft in der Probezeit rechtlich abgesichert. Anders verhält es sich jedoch bei einer befristeten Stelle. So ist eine häufige Frage, ob die Befristung eines Arbeitsvertrags durch den Kündigungsschutz in der Schwangerschaft unwirksam wird. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Bei befristeten Verträgen endet das Arbeitsverhältnis auch bei Bestehen einer Schwangerschaft zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt. Sollte der Arbeitgeber eine Verlängerung anbieten, muss er dabei nicht über die bestehende Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden.

LAG-Urteil bei befristeten Stellen, die wegen der Schwangerschaft nicht angetreten werden können.

Dieser Kündigungsschutz greift im Übrigen auch, wenn du bei einem befristeten Vertrag einen wesentlichen Teil der Arbeitszeit nicht antreten kannst. Das hat das Landgericht Köln 2012 entschieden. Einer Frau wurde dabei wegen “arglistiger Täuschung” gekündigt, da sie den Arbeitgeber nicht über ihre Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt hatte.
Das LG Köln entschied aber zugunsten der Frau: „Die Frage nach einer Schwangerschaft bei der Einstellung ist wegen ihrer geschlechtsdiskriminierenden Wirkung grundsätzlich unzulässig. In aller Regel besteht auch keine Offenbarungspflicht der Arbeitnehmer*in. Dies gilt selbst dann, wenn sie befristet als Schwangerschaftsvertretung beschäftigt werden soll.

Kündigungsschutz Schwangerschaft: Unbefristeter Arbeitsvertrag

Hast du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, kann dir in der Schwangerschaft nicht gekündigt werden. Das gilt im Übrigen auch für sogenannte Änderungskündigungen, also etwa wenn ein befristeter Vertrag in einen unbefristeten umgewandelt werden sollte und du zu diesem Zeitpunkt schwanger wirst. Der Arbeitgeber ist auch dann verpflichtet, dir den unbefristeten Vertrag zu gewähren.

: Was passiert, wenn ...
... ich die Stelle wegen der Schwangerschaft nicht antreten kann?

Du hast vollen Lohnanspruch, auch wenn du die Stelle wegen dem Beschäftigungsverbot gar nicht antreten kannst. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 2016. Zweck dieses Urteiles sei es „(…) Anreize zu vermeiden, entgegen einer ärztlichen Anordnung aus wirtschaftlichen Gründen zu arbeiten und dadurch die schwangere Frau oder ihr ungeborenes Kind zu gefährden (…)”

Kündigung bei Schwangerschaft in Probezeit – was tun?

Wenn du schwanger in der Probezeit gekündigt wirst, hast du je nach Ausgangssituation verschieden Optionen:

  1. Dein Arbeitgeber wusste nichts von der Schwangerschaft
    Wenn dein Arbeitgeber dir schwanger in der Probezeit kündigt, du ihn aber noch nicht von der Schwangerschaft informiert hast, hast du zwei Wochen Zeit, dies nachzuholen. Verstreicht diese Frist, ist die Kündigung rechtswirksam.
  2. Dein Arbeitgeber wusste von der Schwangerschaft
    Wenn dein Arbeitgeber weiß, dass du schwanger in der Probezeit bist und dir trotzdem kündigt, ist diese Kündigung unwirksam. Trotzdem musst du nach §4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen, sonst ist die Kündigung wirksam.

Du kannst dich bei Fragen auch immer an deine zuständige Aufsichtsbehörde wenden, die zur Einhaltung des Mutterschutzgesetzes zuständig sind. Hier findest du die deutschlandweite Liste mit Adressen und Telefonnummern der Behörden.

Ist eine Kündigung in der Probezeit wirksam wenn die Schwangerschaft unbekannt war?

Du hast selbst nicht damit gerechnet, aber plötzlich heißt es, du bist schwanger: In der Probezeit wurde dir aber bereits gekündigt? Auch hier greifen dann Sonderregelungen.

Selbst wenn die Kündigung vor der Feststellung der Schwangerschaft ausgesprochen wurde, kann noch innerhalb von zwei Wochen der Kündigungsschutz greifen, indem die Schwangere gegenüber dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft bekannt gibt.

: Wie sag ich's dem Arbeitgeber und Kollegen?

Auch wenn diese „Zwei-Wochen-Frist“ überschritten wurde, kann es Gründe geben, weshalb die Kündigung rückgängig gemacht werden muss: Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung schon vorlag, die Schwangere davon jedoch keine Kenntnis haben konnte. Wichtig ist dann, den Arbeitgeber unverzüglich von der Schwangerschaft zu unterrichten.

In der Probezeit schwanger – Wann und wie den Arbeitgeber informieren?

Grundsätzlich musst du dem Arbeitgeber deiner Schwangerschaft nicht melden – weder in der Probezeit noch danach. Das schreibt dir kein Gesetz vor. Allerdings ist es trotzdem ratsam, den Arbeitgeber so früh wie möglich zu informieren. Tatsächlich wird auf diese Weise eine Kündigung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gar nicht erst ausgesprochen und das Mutterschutzgesetz kann umgehend zur Anwendung kommen.

Jedoch bedenken werdende Eltern auch oft, dass eine Schwangerschaft in manchen Fällen vorzeitig mit einer Fehlgeburt endet. Sie wägen dann ab, die ersten Monate der Schwangerschaft abzuwarten und erst nach der 12. SSW über die Schwangerschaft zu informieren.

Gut zu wissen: Bei einer Fehlgeburt nach der 12. SSW greift ebenfalls der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft. Bis zum Ablauf von vier Monaten nach dem Abort darf der Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden.

Bei deiner Entscheidung solltest du auch bedenken, dass in vielen Berufen die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes für das Ungeborene und die Mutter sehr wichtig sind. Du hast beispielsweise das Recht auf Arbeitsschutzmaßnahmen, etwa wenn du in einer sehr lauten Umgebung arbeitest oder nachts arbeiten musst.

Du brauchst dir also keine Sorgen machen: Schwanger in der Probezeit ist dank des Mutterschutzgesetzes kein Kündigungsgrund und du bist gut abgesichert.

FAQs zum Thema "Schwanger in der Probezeit"

Wann kann der Arbeitgeber in der Schwangerschaft kündigen?

Wer zahlt bei einer Schwangerschaft in der Probezeit?

Quellen